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Überbrückungshilfe 3: Förderung von Digitalisierung in Höhe von 20.000€

Die Überbrückungshilfe 3 sieht Digitalisierung in Deutschland vor. Unter anderem sind damit Web-Auftritte von Unternehmen gemeint. Sie und Ihr Unternehmen können dabei eine Förderung von bis zu 20.000€ bekommen. Je nach Härte können bis zu 90% der Investitionen gefördert werden.

Was fällt unter „Digitalisierung“ bei der Überbrückungshilfe? Welche Elemente einer Website werden gefördert?

  1. Einrichtung oder Erweiterung eines Onlineshops.
  2. Ausbau von bestehenden Websites.
  3. Hardware zur optimalen Präsentation von Produkten (z. B. Foto-Equipment).
  4. Professionelle Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage.
  5. Kosten für digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.).
  6. Kosten für die Betreuung von Social Media Kanälen.
  7. Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalisierung.
  8. Implementierung von Buchungs- und Reservierungssystemen.
  9. Digitalisierung der Informationsmappe, von Speisekarten, …
  10. Warenwirtschaftssystem (WaWi für Shops & Läden).

Des Weiteren werden folgende Aspekte gefördert:

  • Anschaffung von Laptops, sonstiger IT-Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen
  • Ausbau WLAN
  • Glasfaseranschluss
  • Dokumentenmanagement
  • Update von Softwaresystemen
  • neue cloudbasierte Telefonanlage
  • Anschaffung von Smartphones/Tablets zur digitalen Kontaktnachverfolgung
  • Anschaffung von Registrierkassen, einschließlich Kassensoftware (z. B. TSE-Lösungen)
  • Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z.B. „am Tisch per Handy ordern“
  • Hotellerie: Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
  • App für Kundenregistrierung
  • Token zur Infektionskettenermittlung u. aktiver Abstandswarnung (für Kunden ohne Smartphone)
  • Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung
  • Taxameter und ähnliche taxispezifische Hardware
  • „Digitale“ Fitnessgeräte für Fitnessstudios
  • Anschaffung eines Konvektomaten mit Internetanbindung und somit einer standortunabhängigen, programmierbaren Steuerung

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit mindestens einem Angestellten
  • Solo-Selbstständige
  • Freie Berufe im Haupterwerb
  • Forst- und Landwirte im Haupterwerb

Welche Zeiträume sind wichtig?

Damit Sie gefördert werden können, müssen Sie die Ausgaben zwischen November 2020 und Juni 2021 getätigt haben.

„Hatten Sie Monate mit großen Umsatzrückgängen von mindestens 70 Prozent, bekommen Sie diese Digitalisierungskosten sogar mit 90 Prozent gefördert.“

Ecovis, 30.03.2021 (Stand 20.04.2021)

Sie müssen mindestens einen Umsatzeinbruch von 30% in allen Monaten gehabt haben. Verglichen wird mit dem entsprechenden Monat aus 2019.

Den Antrag auf ÜH 3 können Sie bis zum 31. August 2021 stellen.

Wieviel wird gefördert?

Bei der Überbrückungshilfe 3 „Digitalisierung“ werden fest definierte Kosten gefördert. Das geschieht bei der Errechnung der Hilfsgelder. Der Wert schwankt von 40 Prozent bis 100 Prozent.

„Voraussetzung für die Beantragung der Überbrückungshilfe sind corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem einzelnen Fördermonat.“ – Ecovis, 30.03.2021 (Stand 20.04.2021)

Förderungen in der Digitalisierung betragen bis zu 20.000 Euro. Erforderlich sind mindestens Zwischenrechnungen, damit Investitionen in Digitalisierung förderfähig sind. Laut Rofan-Team müssen die entstehenden Kosten nicht vor Antragstellung im November 2020 festgestanden haben. Es reicht, wenn die Kosten im Zeitraum Nov20 bis Jun21 entstanden sind. Entstandene Kosten müssen Sie nachweisen können.

Kriterien für die Überbrückungshilfe

  • mindestens 30% Umsatzeinbruch
  • Sitz in allen Bundesländern
  • Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen
  • Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro
  • min. 30% Einbußen pro Referenz-Monat (2019, bzw. Jan&Feb 2020). Dabei wird jeder Monat einzeln mit seinem Referenzmonat verglichen.
  • Einbußen müssen nachweislich Corona-bedingt sein.

Wer kann den Antrag einreichen?

Den Antrag zur Digitalisierungshilfe kann und soll jeder Unternehmer selbst einreichen.

Den Antrag zur Überbrückungshilfe kann eingereicht werden von folgenden Bevollmächtigten:

  • Steuerberater/in,
  • Steuerbevollmächtigte/n,
  • Wirtschaftsprüfer/in,
  • vereidigten Buchprüfer/in oder
  • Rechtsanwalt/-anwältin.

Suchen Sie hierzu entsprechende Kontakte für Ihre Antragstellung, sprechen Sie uns gerne an.

Der Bevollmächtigte muss vom Antragsteller bezahlt werden. Die Kosten dafür können aber im Antrag ebenfalls geltend gemacht werden.

Wie funktioniert die Förderung?

  1. Prüfung des Bedarfs durch Bevollmächtigte.
  2. Antragstellung durch einen Bevollmächtigten.
  3. Zahlung einer 50%igen Abschlagszahlung des Antrags-Wertes (in den meisten Fällen sofort)*.
  4. Interner Abgleich der Antrags-Daten mit dem Finanzamt.
  5. Prüfung des Bescheides durch Bevollmächtigte.
  6. Restzahlung.

zu *: Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf die beim Finanzamt hinterlegte IBAN.

Vorfinanzierung durch Kredite

Für die Kosten, die später durch die Überbrückungshilfe übernommen werden, kann zuerst ein Kredit heran gezogen werden. Die gezahlten Zuschüsse können dazu verwendet werden Zinsen und Tilgung zu begleichen.

Wer kann mir weitere Fragen beantworten?

Bei weiteren Fragen können Sie sich an die beratenden Bevollmächtigten wenden.

Weiterführende Links:

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